3. liga ost
SG LVB Leipzig vs.
TSG Münster
Sa, 19.05.12, 18:30 Uhr
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TV Jahn Duderstadt - SG LVB Leipzig 29:34 (15:15)
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1.Männer:
Verbands-Schiedsgericht des Mitteldeutschen Handball-Verbandes
LVB-Einspruch gegen die Wertung des Ziegelheim-Spiels abgelehnt
15.04.11 von Martin Glass.
Der Protest gegen die Wertung des Spiels LSV Ziegelheim gegen die SG LVB mit Ergebnis 28:27 für Ziegelheim am 12. Februar 2011 wurde vom Schiedsgericht des Mitteldeutschen Handball-Verbandes zurückgewiesen.
Zur Begründung gibt das Gericht an, dass das Anzeigen eines Wechselfehlers eine Tatsachenentscheidung durch das Kampfgericht sei. Die Rücknahme des Tores wurde vor Wiederanpfiff vorgenommen, was ebenfalls regelgerecht ist. Die ausgesprochene Zwei-Minuten-Strafe gegen den Mannschaftsoffiziellen wird zwar bemängelt, aber nicht als spielentscheidend angesehen. Grund hierfür: Auch bei Zeitstrafe gegen einen Spieler hätte LVB nur mit drei Feldspielern auf der Platte gestanden - also unabhängig davon, wer letztendlich bestraft wurde.
Die Verfahrenskosten wurden auf ein Minimum reduziert. Die SG LVB hat das Urteil bereits angenommen.
Der Einspruch lautete damals wie folgt: Linkshänder Jacob Fritsch erzielte mit einem Tor den vermeintlichen 26:26-Ausgleich. In diesem Moment waren die Leipziger schon ca. 30 Sekunden nach doppelter Zeitstrafe in 5-zu-7–Unterzahl (inkl. Torhüter) auf dem Feld. Im Zurücklaufen der LVB-Spieler ertönte ein verspäteter Pfiff des Kampfgerichts, welches das Betreten des Spielfeldes durch einen sechsten LVB-Spieler von der Bank während des vorangegangenen Angriffes aus monierte. Da das Kampfgericht jedoch gegenüber den beiden Schiedsrichtern, welche die Szene nicht beobachtet hatten, nach mehrmaligen Nachfragen keine Aussage über Namen und Nummer des Spielers treffen konnte, wurde stattdessen der Mannschaftsoffizielle B, LVB-Coach Jens Große, regelwidrig mit einer Zwei-Minuten-Strafe belegt und musste einen weiteren Spieler vom Feld nehmen.
Zusätzlich wurde das vor dem Eingreifen des Kampfgerichts erzielte Tor zurück genommen, der Ballbesitz blieb beim LSV. Laut Aussage der SG LVB habe es keinen fehlbaren Spieler gegeben, der das Spielfeld betreten hätte. Dies wird durch fehlenden Protest sowohl während der Szene als auch nach dem Spiel sowohl von gegnerischen Mannschaft als auch den Zuschauern bestärkt. Der Bestrafung eines Mannschaftsoffiziellen „als Ersatz“ für einen nicht zu ermittelnden Spieler sei aus LVB-Sicht in keiner Handballregel eine rechtliche Grundlage gegeben, wobei die Szene zudem ob des knappen Spielstandes eine spielentscheidende Situation darstellt.
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